Aktuelle Informationen im Überblick:

01.01.2013 - Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung ab 2013

Für viele Rentner wird sich die Höhe der auszuzahlenden Rente im nächsten Jahr ändern. Ursächlich hierfür sind die höheren Beitragssätze zur Pflegeversicherung, die ab der Januarrente zu berücksichtigen sind. Die Rentenversicherung informiert die betroffenen Rentnerinnen und Rentner auf dem Kontoauszug ihrer Bank über die neue Rentenhöhe. Ab dem 1. Januar 2013 steigt der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung um 0,1%. Für alle versicherten Rentnerinnen und Rentner mit nachgewiesener Elterneigenschaft oder bei Geburt vor 1940 gilt dann ein Beitragssatz von 2,05% (statt bisher 1,95%). Für die anderen Rentenbezieher beträgt der neue Beitragssatz 2,3% (statt bisher 2,2%).

Die Deutsche Rentenversicherung wird die Rentner mit der Rentenzahlung für den Januar 2013 auf dem Kontoauszug ihrer Bank über die neue Rentenhöhe informieren. Dieses vereinfachte Verfahren ist gesetzlich vorgesehen und hilft dabei, Verwaltungskosten zu reduzieren. Die Deutsche Rentenversicherung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Zahlungszeitpunkt der Januarrente individuell unterschiedlich sein kann. Sofern die Rente vor dem 1. April 2004 begann, wird sie bis heute im Voraus gezahlt (also zum 1. des Monats); liegt der erstmalige Rentenbeginn nach dem 1. April 2004, wird sie am Ende des Monats ausgezahlt.

18.06.2012 - Deutsche Post versendet 21 Millionen Mitteilungen zur Rentenanpassung 2012

Deutsche Post hat mit dem Versand von ca. 21 Millionen Mitteilungen zur Rentenanpassung 2012 an die Rentenempfänger im In- und Ausland begonnen.

Die Renten werden zum 1. Juli 2012 aufgrund der so genannten Rentenwertbestimmungsverordnung 2012 angepasst. Der Renten Service der Deutschen Post führt im Auftrag der Renten- und Unfallversicherungsträger für die weitaus größte Zahl der Renten die erforderlichen Arbeiten auf Basis der vorgegebenen Anpassungssätze durch. Bei vorab auszuzahlenden Renten werden die neuen Zahlbeträge erstmals Ende Juni, für alle anderen Ende Juli 2012 angewiesen. Der Versand aller Mitteilungen wird zum 20. Juli 2012 abgeschlossen sein.

Sollten sich bei den Rentenempfängern Änderungen der persönlichen Daten ergeben, beispielsweise durch einen Umzug oder einen Wechsel der Bankverbindung, so sollten diese dem Renten Service der Deutschen Post schnellstmöglich mitgeteilt werden. Nur dann kann die Rente garantiert pünktlich auf dem Konto des Rentenempfängers verbucht werden. Die geänderten Daten können beispielsweise über Formulare auf dem Internetportal des Renten Service der Deutschen Post www.rentenservice.com übermittelt werden.

10.06.2011 - Deutsche Rentenversicherung ist nicht Absender von Gewinnspiel

Die zurzeit von der „Renteninitiative Deutschland - Boesche Direct GmbH“ mit dem Hinweis „Aktuelle Renteninformationen“ versandten Schreiben stehen in keinem Zusammenhang zur Deutschen Rentenversicherung. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Das Schreiben der „Boesche Direct GmbH“ ist gestaltet wie eine Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung, dient aber dem Verkauf von Gewinnlosen. Die „Boesche Direct GmbH“ will damit anscheinend den Bekanntheitsgrad der Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherungsträger nutzen. Absender der Renteninformation sind die Träger der Deutschen Rentenversicherung und nicht die „Renteninitiative Deutschland“.

Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
10704 Berlin


07.06.2011 - Deutsche Post versendet rund 21 Millionen Mitteilungen zur Rentenanpassung 2011

Die Deutsche Post wird beginnend im Juni ca. 21 Millionen Mitteilungen zur Rentenanpassung 2011 an die Rentenempfänger im In- und Ausland versenden.

Hintergrund ist, dass die Renten zum 01. Juli 2011 aufgrund der so genannten Rentenwertbestimmungsverordnung 2011 angepasst werden. Der Renten Service der
Deutschen Post führt im Auftrag der Renten- und Unfallversicherungsträger für die weitaus größte Zahl der Renten die erforderlichen Arbeiten auf Basis der vorgegebenen Anpassungssätze durch. Bei vorab auszuzahlenden Renten werden die neuen Zahlbeträge erstmals Ende Juni, für alle anderen Ende Juli 2011 angewiesen.

Der Versand aller Mitteilungen wird zum 23. Juli 2011 abgeschlossen sein.

Sollten sich bei den Rentenempfängern grundsätzlich Änderungen der persönlichen Daten ergeben, beispielsweise durch einen Umzug oder einen Wechsel der Bankverbindung, so sollten diese dem Renten Service der Deutschen Post schnellstmöglich mitgeteilt werden. Nur dann kann die Rente garantiert pünktlich auf dem Konto des Rentenempfängers verbucht werden. Die geänderten Daten können beispielsweise über Formulare auf dem Internetportal des Renten Service der Deutschen Post www.rentenservice.com übermittelt werden.

23.12.2010 - Änderung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung

Am 17. Dezember 2010 hat der Bundesrat dem "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz)" zugestimmt. Damit kann das Gesetz in Kraft treten.

Mit diesem Gesetz wird der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 15,5 Prozent festgeschrieben und ist nun wieder so hoch wie vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Arbeitnehmer und Rentner zahlen insgesamt 8,2 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens bzw. ihrer Rente, Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger 7,3 Prozent.

Durch diese gesetzliche Änderung wird sich ab Januar 2011 für viele Rentenempfänger der monatliche Auszahlungsbetrag ihrer Rente ändern.

Mit der Rentenzahlung für Januar 2011 (entweder Ende Dezember 2010 für Renten, die im Voraus oder Ende Januar 2011 für Renten, die im Nachhinein gezahlt werden) werden die meisten Rentnerinnen und Rentner auf dem Kontoauszug ihrer Bank über den neuen allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung und über die geänderte Höhe des jeweiligen Beitragsanteils zur Krankenversicherung informiert.

Muster für einen Andruck im Kontoauszug:
KV-BEITRAGSSATZ NEU 15,5 % IHR KV-ANTEIL XX,XX

Den freiwillig und privat versicherten Rentnern, die einen Beitragszuschuss erhalten, geht in diesen Tagen ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit Informationen über die geänderte Zuschusshöhe zu.

06.10.2010 - Deutsche Rentenversicherung Bund warnt vor gefälschten Schreiben

Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnt aus aktuellem Anlass vor Trickbetrügern.

Immer wieder erhalten Rentner Schreiben der "Deutschen Rentner Versicherung", in denen in offensichtlich betrügerischer Absicht die Zahlung eines "zusätzlichen Ergänzungsbeitrags" zur Rentenversicherung verlangt wird. In den Schreiben werden die Rentner aufgefordert, den Beitrag an die "DRV München" zu überweisen, andernfalls werde die Rente gekürzt.

Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht Absender dieser Schreiben. Sie warnt ausdrücklich davor, die in dem Schreiben geforderten Beträge zu überweisen.

09.06.2010 - Aktuelle Information zur Rentenanpassung 2010
  • Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 04.06.2010 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2010 zugestimmt. Danach verändern sich die aktuellen Rentenwerte nicht, d.h. die weitaus überwiegende Anzahl der Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten auch ab dem 01.07.2010 die gleichen Bruttorentenbeträge wie bisher. Es gibt keine Erhöhung der Renten.
  • Da diese sog. "Nullanpassung" durch eine Verordnung geregelt wird, müssen die Rentner per Rentenanpassungsmitteilung hierüber informiert werden.
    Ausnahme: Empfänger einer Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten keine Rentenanpassungsmitteilung.
  • Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen durch den Renten Service der Deutschen Post AG hat am 07.06.2010 begonnen. Für im Voraus ausgezahlte Renten wird der Versand bis Ende Juni 2010 abgeschlossen sein. Die Anpassungsmitteilungen für Renten, die erst zum Monatsende für den laufenden Monat fällig werden, werden bis Ende Juli 2010 zugestellt.
  • Informationen zur Rentenhöhe oder zum Krankenversicherungsbeitrag bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung kann nur die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicerufnummer 0800 1000 4800 geben.
18.03.2010 - Der Renten Service warnt vor Trickbetrügern

Aktuell erhält der Renten Service besorgte Anrufe von Rentnern, die melden, sie seien von angeblichen Mitarbeitern des Renten Service telefonisch kontaktiert worden, um Bankverbindungsdaten und sonstige persönliche Angaben abzufragen bzw. abzugleichen. Als Vorwand für die Kontaktaufnahme dient häufig der Hinweis auf eine mögliche Rentennachzahlung.

Der Renten Service weist darauf hin, dass es sich bei diesen Anrufern nicht um Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Renten Service handelt.

Es wird dringend empfohlen, bei solchen Anrufen keinerlei Angaben zu persönlichen Daten zu machen.

04.03.2010 - Deutsche Rentenversicherung Bund warnt vor gefälschten Schreiben

Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnt ihre Versicherten und Rentner vor im Umlauf befindlichen gefälschten Schreiben mit dem "Betreff: Überprüfung Versicherungskonto". Sie teilt hierzu in Berlin mit, dass diese Schreiben mit dem Absender "DRVB, Ruhrstraße 12, 10709 Berlin, Ansprechpartner: Fr. Mey" nicht von ihr stammen.

In den Schreiben werden die Angesprochenen aufgefordert, ihre persönlichen Daten in einem beiliegenden Übersichtsblatt zu aktualisieren und an eine Adresse oder eine Faxnummer in Stuttgart zurückzusenden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt hierzu weiter mit, dass das in der dortigen Aufstellung aufgeführte "RV-Datencenter, Libanonstraße 84, 70186 Stuttgart" keine Einrichtung oder Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung ist.

Es ist ein erneuter Versuch von Trickbetrügern, unter dem Anschein eines offiziellen Behördenschreibens an sensible persönliche Daten zu gelangen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnt ausdrücklich vor der Beantwortung des Schreibens. Sie empfiehlt, im Umgang und mit der Herausgabe von Adress- und Bankdaten grundsätzlich vorsichtig zu sein. In allen Zweifelsfällen sollte der Rentenversicherungsträger vorher entsprechend befragt werden.

Servicetelefon: 0800 1000 4800.

Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
10704 Berlin

05.11.2009 - Deutsche Rentenversicherung warnt vor Betrügern (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnt aus aktuellem Anlass vor Trickbetrügern.

In den letzten Tagen sind Briefe an Versicherte der Deutschen Rentenversicherung versandt worden, in denen die Rückzahlung zuviel gezahlter Rentenversicherungsbeiträge zugesagt wurde. Die Deutsche Rentenversicherung würde den Briefempfängern die Rentenversicherungsbeiträge erstatten, sobald diese den beigefügten Vordruck um persönliche Daten und die Kontoverbindung ergänzt zurückgeschickt hätten. Vermeintlicher Absender der Schreiben ist der "Bund der Versicherten e. V.".

Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt ausdrücklich klar, dass weder sie noch der Bund der Versicherten Initiator dieser Briefe sind. Gegen den Initiator wurde Strafanzeige gestellt.

Kontodaten sind sehr persönliche Daten und sollten daher gut geschützt werden, um unberechtigte Abbuchungen zu vermeiden, mahnt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Quelle:
Deutsche Rentenversicherung Bund www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

19.10.2009 - Steuererklärung ja oder nein? - Kostenfreier Steuer-Check hilft Rentnerinnen und Rentnern

Die Finanzverwaltung hat angekündigt, dass sie seit diesem Monat verstärkt auf Rentnerinnen und Rentner zugeht, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) bietet zusammen mit dem Renten Service der Deutschen Post allen interessierten Renterinnen und Rentnern einen kostenlosen Steuer-Check im Internet an, der individuelle Antworten darauf gibt, wer steuerpflichtig ist und wer nicht.

Außerdem erfahren die Nutzer z.B. welche Auswirkungen die Abgeltungssteuer auf die persönlichen Finanzen hat, welche Freibeträge genutzt werden können oder wie sich. gesetzliche Änderungen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen auswirken.

"Durch das Alterseinkünftegesetz sind etwa 3,5 Millionen Rentenempfänger zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Bei vielen Betroffenen herrscht Unklarheit über die Rechtslage und somit auch über die Steuersparmöglichkeiten, die sich ihnen oft bieten. Mit diesem Steuer-Check möchten wir aufklären, wertvolle Informationen geben und Klarheit schaffen" betont Walter Link, Vorsitzender der BAGSO.

Uwe Ringling, Geschäftsbereichsleiter Renten Service bei der Deutschen Post, erklärt: "Die Kooperation zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen und dem Renten Service der Deutschen Post ist eine gute Grundlage für weitere gemeinsame Projekte in der Zukunft".

Der Steuer-Check ist auf den Internetseiten der BAGSO unter
www.bagso.de/steuern.html
sowie auf den Internetseiten des Renten Service unter
www.rentenservice.de/steuern zu erreichen.

15.06.2009 - Aktuelle Information zur Rentenanpassung 2009
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12.06.2009 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 zugestimmt. Die Renten werden zum 01. Juli 2009 angepasst. Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen durch den Renten Service der Deutschen Post AG hat am 13.06.2009 begonnen. Für im voraus ausgezahlte Renten wird der Versand bis Ende Juni 2009 erfolgt sein. Die Anpassungsmitteilungen für Renten, die zum Monatsende fällig werden, erhalten die Rentnerinnen und Rentner bis Ende Juli 2009 zugestellt. Informationen zur Rentenhöhe oder zum Krankenversicherungsbeitrag bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicerufnummer 0800 1000 4800 geben.
01.01.2009 - Geänderte Auszahlungsbeträge für viele Rentenempfänger ab 2009

Einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag führt zu Veränderungen beim Rentenzahlbetrag.

Ab Januar 2009 wird sich für viele Rentenempfänger der monatliche Auszahlungsbetrag ihrer Rente ändern. Ursache ist der mit dem Start des neuen Gesundheitsfonds geltende einheitliche allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung von 15,5 Prozent. Dies kann in vielen Fällen dazu führen, dass sich der Eigenanteil aus der Rente für die Krankenversicherung und damit die Höhe des Rentenzahlbetrags für die Rentnerinnen und Rentner ändert.

Die Deutsche Rentenversicherung wird die Rentner mit der Zahlung für Januar 2009 auf dem Kontoauszug ihrer Bank über die neue Rentenhöhe informieren. Neben dem geänderten Zahlbetrag wird mit den Buchungshinweisen im Verwendungszweck über den neuen allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung und über die geänderte Höhe des jeweiligen Beitragsanteils zur Krankenversicherung informiert. Freiwillig und privat versicherte Rentner, die einen Beitragszuschuss erhalten, bekommen in diesen Tagen ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit Informationen über die geänderte Zuschusshöhe.

Der Renten Service der Deutschen Post als Partner der Deutschen Rentenversicherung wird die Auszahlung der veränderten monatlichen Beträge mit der gewohnten Zuverlässigkeit ausführen. Rentenempfänger können nähere Informationen über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 48000 oder die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Fragen und Antworten zum Beitragssatz und zum Gesundheitsfond

17.11.2008 - Umsetzung der EU-Vorgaben zur "Single Euro Payments Area" (SEPA) beim Renten Service

Im europaweiten Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen bestehen. Traditionell besteht in jedem Land ein nationales Zahlungsverkehrssystem. Dies umfasst Rechtsnormen und Interbankenvereinbarungen, technische und organisatorische Standards (z. B. Überweisungsformulare, Bankleitzahl-Systeme), Clearingstellen und Softwarelösungen.

Parallel hierzu bestehen internationale Zahlungsverkehrssysteme (z. B. SWIFT oder die EU-Standardüberweisung [Verwendung von (BAN und BIC)).

Rechtsgrundlage für die Einführung von SEPA in der EU ist die Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen (Richtlinie 2007/64/EG), auf Englisch „Payment Service Directive“ (PSD). Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umgesetzt werden.

Vordrucke, die bisher eine Abfrage nach dem Zahlungsweg (Bankleitzahl, Kontonummer, Geldinstitut, Kontoinhaber sofern vom Berechtigten abweichend) enthalten, werden künftig eine Abfrage nach der IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) erhalten. Die Information über IBAN und BIC sind bei der kontoführenden Bank zu erfragen, können jedoch in der Regel auch den Kontoauszügen entnommen werden.

Übersicht Änderungsmitteilungen

16.06.2008 - Deutsche Post versendet rund 21 Millionen Mitteilungen zur Rentenanpassung 2008

Die Deutsche Post versendet in diesen Tagen ca. 21 Millionen Mitteilungen zur Rentenanpassung 2008 an die Rentenempfänger im In- und Ausland.

Zum 01. Juli 2008 werden die Renten aufgrund des Rentenanpassungsgesetzes 2008 angepasst. Der Renten Service der Deutschen Post führt im Auftrag der Renten- und Unfallversicherungsträger für die weitaus größte Zahl der Renten die erforderlichen Arbeiten auf Basis der vorgegebenen Anpassungssätze durch. Bei vorab auszuzahlenden Renten werden die neuen Zahlbeträge erstmals Ende Juni, für alle anderen Ende Juli 2008 angewiesen.

Der Versand aller Mitteilungen wird zum 25. Juli 2008 abgeschlossen sein.

Sollten sich bei Rentnern grundsätzlich Änderungen der persönlichen Daten ergeben, beispielsweise durch einen Umzug oder einen Wechsel der Bankverbindung, so sollten diese dem Renten Service der Deutschen Post schnellstmöglich mitgeteilt werden. Nur dann kann die Rente garantiert pünktlich auf dem Konto des Rentenempfängers verbucht werden. Die geänderten Daten können beispielsweise über Formulare auf dem Internetportal des Renten Service der Deutschen Post www.rentenservice.de übermittelt werden. Um die Rentenempfänger möglichst umfassend zu informieren, gibt es außerdem ein Special auf den Internetseiten des Renten Service in der Rubrik "Thema des Monats".

15.04.2008 - Acht Sprachen unter einem Dach: www.deutsche-rentenversicherung.de

Das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung steht seit Anfang des Jahres in insgesamt acht Sprachen zur Verfügung.

Die steigenden Zugriffszahlen machen deutlich, dass Interesse an diesem neuen Service der Deutschen Rentenversicherung besteht. Gleich im ersten Monat wurden rund 220.000 Zugriffe auf die neuen Seiten gezählt. Im Februar waren es bereits 260.000. Mit über 325.000 Zugriffen im Monat März riefen dann fast zehn Prozent aller Nutzer fremdsprachige Seiten auf.

Unter www.deutsche-rentenversicherung.de kann das Wichtigste rund um die Rentenversicherung in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Griechisch und Polnisch abgerufen werden.

Angeboten werden beispielsweise Informationen über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Wichtige Formulare und Broschüren stehen ebenfalls in diesen Sprachen zur Verfügung. Bei einigen Formularen, die nur in Deutsch vorliegen, werden Hilfetexte zum Ausfüllen in der Fremdsprache angeboten. Wer Interesse an einem persönlichen Gespräch hat, findet hier auch die Termine für die grenzübergreifenden internationalen Beratungstage.

11.04.2008 - Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner

Rentner können ab 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Ein entsprechendes Gesetz ist heute verkündet worden. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag. Sie können nach der Gesetzesänderung bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Bisher lag diese Grenze bei 355 Euro.

Viele Rentner waren in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass sie neben ihrer Rente einen 400-Euro-Job ausüben können, ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Die Rentner hatten in diesen Fällen aber nur Anspruch auf eine Teilrente. Die Vereinheitlichung mit der Geringfügigkeitsgrenze durch Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro vermeidet Rentenkürzungen und bedeutet eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung für die Rentenversicherungsträger. Aufwendige Prüfungen und Rückforderungen entfallen damit. Mit der Gesetzesänderung wird einem Anliegen der Deutschen Rentenversicherung entsprochen.

01.02.2008 - Zur Rentenkampagne von BILD

Seit Anfang der Woche beschreibt BILD täglich ein neues Horrorszenario über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit werden in der Bevölkerung Ängste erzeugt, die eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Altersvorsorge unmöglich machen.

Die Deutsche Rentenversicherung nennt die Fakten zu den Behauptungen von BILD:

Altersarmut
BILD behauptet: Millionen Menschen droht Altersarmut, 30 Prozent der Rentner sogar akute Armut.

Altersarmut ist aktuell kein Thema in Deutschland, auch dank der Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung. Rund 2 Prozent der über 65-Jährigen haben ein Einkommen unter dem Grundsicherungsniveau. Auch künftig werden die meisten Menschen nach einem längeren Erwerbsleben im Alter ein Einkommen haben, das deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegt.

Kaufkraftverlust
BILD sagt, dass die Kaufkraft der Renten sinkt, da der Anstieg der Lebenshaltungskosten die Rentenerhöhungen übersteigt.

BILD verschweigt, dass in den letzten Jahren auch die Kaufkraft der Arbeitnehmer gesunken ist, da die Lohnentwicklung ebenfalls hinter der Inflationsrate zurückgeblieben ist. Dies muss Auswirkungen auf die Entwicklung der Renten haben, da die Rentensteigerungen an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.

Berechnung der Rentenhöhe
BILD rechnet den Lesern ihre zu erwartende Rente vor.

Es ist unseriös, die Rente bis zum Jahr 2052 auf den Euro genau auszurechnen. Keiner kann genau vorhersagen, wie sich die hierfür maßgebenden Berechnungsgrundlagen bis zu diesem Zeitpunkt genau entwickeln werden. BILD beruft sich bei den Berechnungen auf Zahlen der Bundesregierung sowie des Sachverständigengutachtens der fünf Weisen, legt ihren Rechnungen dann aber andere Daten zugrunde. So geht der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung von einer durchschnittlichen Steigerung der Renten bis zum Jahr 2021 von 1,7 Prozent pro Jahr aus, bei den Berechnungen in BILD werden unterschiedliche Rentensteigerungen unterstellt, mal 0,5 Prozent, mal 0,75 Prozent. Die Annahmen würden bedeuten, dass es in den nächsten Jahrzehnten keine Reallohnsteigerungen in Deutschland mehr geben würde. Das ist nach Ansicht von Fachleuten ein völlig unrealistisches Szenario.

Besteuerung der Renten
BILD weist darauf hin, dass die künftigen Rentner ihre Renten in höherem Maße versteuern müssen als die heutigen Rentner.

BILD verschweigt jedoch, dass seit 2005 die Beiträge zur Rentenversicherung im Gegenzug sukzessive steuerfrei gestellt werden. Dadurch kommt es zu einem höheren Nettoeinkommen der Arbeitnehmer während der Erwerbsphase, das auch zum Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung verwendet werden kann.

Durchschnittsrente
Sinkende Renten meint BILD an der Entwicklung der Durchschnittsrente in den letzten sechs Jahren auszumachen.

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag ist aber lediglich ein statistischer Mittelwert. Er sagt nichts darüber aus, was ein Arbeitnehmer nach einem langen Berufsleben an Rente erhält. "Minirenten" etwa von Versicherten, die nur kurze Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wie Beamte, Selbständige oder Hausfrauen, senken den Durchschnitt deutlich. Aussagekräftiger ist hier die Eckrente eines Durchschnittsverdieners. Sie ist von 2000 bis 2006 gestiegen, und zwar um 5,5 Prozent (61,41 Euro) in den alten Bundesländern und um 6,47 Prozent (66,73 Euro) in den neuen Bundesländern.

Risiken der privaten Altersvorsorge
Mit keinem Satz erwähnt BILD die Risiken der privaten Altersvorsorge, die angesichts der aktuellen Krise auf den Finanzmärkten wieder ganz deutlich geworden sind. Dies kann auch Auswirkungen auch auf die privaten Alterssicherungssysteme haben. Es ist deshalb sinnvoll, dass die Alterssicherung in Deutschland auf einen Mix aus gesetzlicher Rente und privater Altersvorsorge setzt.

Fazit
Zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards notwendig. Wichtig ist aber, hier keine Ängste zu schüren, sondern die Bevölkerung sachlich fundiert zu informieren. Nur wer gut informiert ist, kann eigenverantwortlich die richtigen Entscheidungen für die eigene Altersvorsorge treffen.

11.12.2007 - Gemeinsame Servicestellen - gemeinsam für die Menschen

Wer eine Rehabilitation braucht, sollte schnelle Hilfe aus einer Hand bekommen. Aus diesem Grund gibt es Gemeinsame Servicestellen. Hier werden behinderte sowie von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Vertrauenspersonen umfassend, qualifiziert und zeitnah beraten.

"Die Aufgabe der Servicestellen ist es, sich den Anliegen der Ratsuchenden anzunehmen und zwar unabhängig davon, welcher Träger letztendlich zuständig ist", betonte Thomas Keck, Leiter der Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund, am 10. Dezember anlässlich einer Veranstaltung unter dem Motto "Servicestellen im Dialog" in Berlin.

Die Gemeinsamen Servicestellen gehören organisatorisch zu bestimmten Rehabilitationsträgern in Deutschland. So sorgen beispielsweise in Berlin und Brandenburg die Gemeinsamen Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg für eine kompetente Beratung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Servicestellen in Berlin und Cottbus beraten und helfen aber trägerübergreifend. Sie nehmen Anträge entgegen, schalten bei Bedarf andere Träger ein und koordinieren die Leistungen verschie-dener Stellen. Sie bieten eine "Beratung aus einer Hand". Zu den übrigen Reha-Trägern zählen beispielsweise neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die gesetzlichen Krankenkassen und die Unfallversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit.

Leider ist das Angebot der Gemeinsamen Servicestellen bisher vielen behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen nicht bekannt. "Dabei sind gerade diese Servicestellen ein wichtiger Baustein der sozialen Sicherheit. Sie nehmen den Betroffenen Wege ab und machen es für sie leichter eine Rehabilitationsmaßnahme zu bekommen", so Thomas Keck.

Mehr Informationen zu den Gemeinsamen Servicestellen finden Sie auch im Internet unter www.reha-servicestellen.de.

21.11.2007 - Gesetzliche Rentenversicherung bleibt wichtigstes System der Alterssicherung Drei-Säulen-Ansatz auf dem Vormarsch

Studie "Altersvorsorge in Deutschland 2005" zeigt interessante Zukunftstrends

Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch in den kommenden Jahrzehnten das mit Abstand wichtigste System der Alterssicherung. Gleichzeitig steigt vor allem in den neuen Bundesländern der Anteil der Personen, die neben einer gesetzlichen Rente im Alter eine Betriebsrente oder Leistungen der privaten Vorsorge beziehen. Das sind nur einige der auffälligsten Ergebnisse der Studie "Altersvorsorge in Deutschland 2005" (AVID 2005), die am Mittwoch in Würzburg vorgestellt wurde.

Über 95 Prozent haben Anwartschaften in der gesetzlichen Rente

Die Studie enthält umfangreiche Daten zur Alterssicherung der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961. Mehr als 95 Prozent der Westdeutschen und nahezu 100 Prozent der Ostdeutschen dieser Altersgruppen werden demnach bei Vollendung des 65. Lebensjahres Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erworben haben. Daneben können aber rund 40 Prozent aller Männer und 30 Prozent aller Frauen auch eine Betriebsrente erwarten. Mehr als die Hälfte aller Personen betreibt darüber hinaus private Altersvorsorge, zum Beispiel im Rahmen der Riester-Rente.

Neue Bundesländer: "Alterssicherung aus drei Säulen" nimmt zu

Da die AVID 2005 insgesamt 20 Geburtsjahrgänge umfasst, ist ein Vergleich der Alterssicherungsanwartschaften von rentennahen Jahrgängen mit denen jüngerer Altersgruppen möglich. Dabei zeigen sich interessante Ergebnisse: So sind zum Beispiel in den alten Bundesländern bei den Männern der jüngsten Altersjahrgänge die durchschnittlichen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung im Schnitt ähnlich hoch wie bei den rentennahen Jahrgängen, bei den Frauen sogar um etwa 8 Prozent höher. In den neuen Ländern liegen dagegen die Rentenanwartschaften bei den jüngeren Altersjahrgängen bei Männern wie Frauen im Schnitt deutlich unter denen der älteren. Allerdings können die jüngeren Geburtsjahrgänge in den neuen Bundesländern dies im Schnitt durch höhere Anwartschaften in anderen Systemen - also in der Betriebsrente oder der privaten Vorsorge, teilweise auch in der Beamtenversorgung - weitgehend ausgleichen. Der Gedanke der Alterssicherung aus drei Säulen fasst insoweit auch in den neuen Ländern immer mehr Fuß; das Mischungsverhältnis der drei Säulen nähert sich dem in den alten Ländern allmählich an.

Personen mit niedrigen Alterseinkommen waren häufiger arbeitslos oder selbständig

Ein besonderes Augenmerk wird in der AVID 2005 auf Personen mit niedrigen Alterseinkünften gelegt. So zeigt sich, dass diese Personen in ihrer Biographie im Durchschnitt zwei- bis dreimal so lange Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, der Arbeitslosigkeit sowie einer selbständigen Tätigkeit aufweisen wie die Personen mit höheren Alterseinkünften. Weitaus seltener als andere haben Menschen mit niedrigen Alterseinkommen neben der gesetzlichen Rente Ansprüche auf weitere Alterseinkünfte erworben; allerdings weist die AVID hier auch eine bemerkenswerte Ausnahme aus: Der Anteil der Personen mit Riester-Renten ist im Niedrigeinkommensbereich sogar größer als bei den Personen mit höheren Alterseinkommen. Dies belegt die Attraktivität der Riesterförderung gerade auch für Personen mit geringen Einkünften.

Arbeitsmarktentwicklung ist wesentlicher Schlüssel für künftige Alterseinkommen

Um die Rentenanwartschaften der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961 zum Zeitpunkt ihres Rentenbeginns zu ermitteln, werden die tatsächlichen individuellen Biografien bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres fortgeschrieben. Für diese Projektion ist die künftige Entwicklung am Arbeitsmarkt von erheblicher Bedeutung. Die AVID 2005 weist deshalb neben einem sogenannten Basisszenario - das im Grundsatz die insbesondere in den neuen Bundesländern relativ ungünstige Arbeitsmarktentwicklung der 90er Jahre in die Zukunft fortschreibt - eine Variantenrechnung aus, die von einer positiveren Arbeitsmarktentwicklung ausgeht. Insbesondere für die Versicherten in den neuen Ländern stellen sich in dieser Variante die künftigen Rentenanwartschaften deutlich günstiger dar; dies verdeutlicht den wesentlichen Einfluss der künftigen Arbeitsmarktentwicklung auf die Alterssicherung der heutigen Erwerbstätigen.

Repräsentative Datenbasis für Alterssicherung der 40- bis 60-Jährigen

Die AVID 2005 wurde im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von TNS Infratest Sozialforschung erstellt, wobei die wesentlichen Datengrundlagen in den Jahren 2002 bis 2004 erhoben wurden. Sie stellt eine fundierte Datenbasis für die Alterseinkommen der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961 dar, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung 40 bis 60 Jahre alt waren. Die Untersuchung weist für die deutsche Bevölkerung dieser Altersgruppen künftige Anwartschaften aus allen drei Säulen der Alterssicherung aus. Erstmalig in einer für die Bevölkerung der genannten Geburtsjahrgänge repräsentativen Studie werden in der AVID 2005 dabei - mit Zustimmung der Betroffenen - Informationen aus den individuellen Rentenkonten, Befragungsdaten und Fortschreibungsdaten zusammengeführt.
Die gesamte Studie ist im Internet abrufbar unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de. Weitere Informationen zu der Untersuchung finden sich unter www.altersvorsorge-in-deutschland.de.

13.11.2007 - Zum Bild Artikel "Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt"

Bild berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter Berufung auf eine Sonderauswertung der Rentenversicherungsträger, dass 25 Prozent der Widersprüche gegen die Rentenbescheide berechtigt gewesen seien. Die Schlussfolgerung von Bild daraus, dass viele Rentenbescheide "voller Fehler stecken", ist falsch. Die Gründe, die zu einer Abhilfe im Widerspruchsverfahren führen, sind in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht auf eine fehlerhafte Rentenberechnung zurückzuführen.

Verdeutlichen lässt sich dies an den vom Bundesverband der Rentenberater erhobenen Vorwürfen, die wohl das Ziel haben, sich zusätzliche Kunden zu verschaffen:

  • Versicherungszeiten werden bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt: Vor Festsetzung der Rente bemüht sich die Rentenversicherung aktiv, bestehende Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Lücken können entstehen etwa durch fehlende Versicherungsnachweise, z. B. hinsichtlich der Schulzeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Zur Klärung der Versicherungskonten ist die Mithilfe der Versicherten notwendig. Werden die noch fehlenden Versicherungsnachweise nicht eingereicht, muss die Rente trotzdem festgesetzt werden, um eine rechtzeitige Rentenzahlung sicherzustellen. In vielen Fällen werden dann nachträglich, im Rahmen eines Widerspruchverfahrens, die notwendigen Nachweise beigebracht und führen dann zu einer Überprüfung des Rentenbescheides. Die Versicherten werden aber schon lange vor Rentenbeginn von der Rentenversicherung gebeten, ihren Versicherungsverlauf zu überprüfen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. In den meisten Fällen wird die Rente also nicht korrigiert, weil die Rentenversicherung falsch gerechnet hat, sondern weil nachträglich Versicherungsnachweise eingereicht wurden.


  • Es werden häufig zu hohe Krankenkassenbeiträge abgezogen, der Wechsel zu einer günstigeren Kasse wird nicht berücksichtigt: Dieser Vorwurf an die Rentenversicherung entbehrt jeder Grundlage. Der Wechsel von der Krankenversicherung wird in einem maschinellen Verfahren gemeldet und führt zu einer automatischen Neuberechnung der Rente.


  • Ostrenten: Der Vorwurf, dass Ostrenten voreilig festgesetzt werden, obwohl etliche Rechtsfragen offen sind, ist ebenso unberechtigt. Die Rechtsfragen zur Überleitung der Renten der ehemaligen DDR sind überwiegend abschließend geklärt. Solange keine gegenteilige Gerichtsentscheidung vorliegt, müssen die Rentenversicherungsträger davon ausgehen, dass die von Ihnen praktizierte Rechtsauslegung zutreffend ist. Nur auf diese Weise können die Rentner ihre Leistungen zeitnah erhalten.

Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Zeit von 2003 - 2006 insgesamt rund 6,36 Millionen Rentenbescheide erteilt. In gut drei Prozent dieser Fälle wurden Widersprüche zugunsten der Rentenempfänger erledigt. Versicherte und Rentner haben innerhalb eines Monats nach Erhalt eines Bescheides Zeit Widerspruch einzulegen. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann jederzeit ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden, eine Besonderheit des Sozialversicherungsrechts.

23.10.2007 - Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer steigt

Die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung leben immer länger und erhalten dementsprechend auch länger ihre Rente. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: Während 1960 die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Männern noch bei rund 10 Jahren lag, bezogen sie 2006 ihre Rente rund 15 Jahre, also 5 Jahre länger. Bei Frauen ist der entsprechende Wert von 1960 bis 2006 sogar um rund 9 Jahre auf eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von mehr als 19 Jahren gestiegen. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf die wachsende Lebenserwartung zurückzuführen. Die Lebenserwartung wird nach sämtlichen Prognosen bis 2030 um weitere zwei bis drei Jahre steigen.

Eine Grafik zur Entwicklung der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer ist unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Toplink/Zahl des Monats eingestellt.

07.08.2007 - Deutsche Rentenversicherung zu sinkenden Durchschnittsrenten für Neurentner

Unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung berichten Medien, dass die Rentenzahlbeträge für Neurentner seit dem Jahr 2000 gesunken sind. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt zu diesen Zahlen folgendermaßen Stellung:

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag wenig aussagekräftig
Die Medienberichte beziehen sich auf den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag ist aber lediglich ein statistischer Mittelwert. Er sagt nichts darüber aus, was ein Arbeitnehmer nach einem langen Berufsleben an Rente erhält. "Minirenten" etwa von Versicherten, die nur kurze Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wie Beamte, Selbständige oder Hausfrauen, senken den Durchschnitt deutlich. Aussagekräftiger ist hier die Eckrente (die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren). Sie ist von 2000 bis 2006 nicht gesunken, sondern gestiegen, und zwar um 5,5 Prozent (61,41 Euro) in Westdeutschland und um 6,86 Prozent (66,73 Euro) in den neuen Bundesländern.

Faktoren für geringeren Rentenzahlbetrag
Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag ist statistisch gesehen geringer als früher, weil folgende Faktoren eine Rolle spielen:

  • Die Rentenversicherung behält - wie die Arbeitgeber bei Beschäftigten - die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente ein. Hier ist es seit 2000 zu einer Mehrbelastung der Rentner gekommen, die zu einer Minderung des durchschnittlichen Rentenzahlbetrags führt. Die Rentner müssen für die Pflegeversicherung seit dem Jahr 2004 voll aufkommen, vorher hat die Rentenversicherung die Hälfte übernommen. Seit 2005 zahlen auch kinderlose Rentner einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung. Auch für die Krankenversicherung haben die Rentner einen höheren Beitragsanteil zu tragen. Der Eigenanteil der Rentner zur Krankenversicherung der Rentner und der Pflegeversicherung der Rentner hat sich im Westen von 7,6 Prozent und im Osten von 7,75 Prozent im Jahr 2000 auf 9,25 Prozent im Jahr 2006 erhöht. Erhöhen sich diese Beiträge, ergibt sich infolgedessen keine Rentenminderung, sondern eine Minderung des Auszahlbetrages.
  • Ein weiterer Grund, der zu einer Absenkung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge führt, sind die Abschläge für den vorzeitigen Bezug der Altersrente. Nach Berechnungen der Rentenversicherung gehen rund 50 Prozent der Neurentner vorzeitig mit Abschlägen in Rente. Diese Entwicklung ging von 2000 bis 2006 mit einer stetigen Verringerung des Rentenzahlbetrags an Neurentner einher. Neben dem größeren Anteil an Neurentnern mit Abschlägen ist dafür auch die deutliche Zunahme der durchschnittlichen Zahl der Abschlagsmonate verantwortlich. Sie stieg bei den von Abschlägen betroffenen Versicherten von rund 14 Monaten im Jahr 2000 auf rund 36,5 im Jahr 2006 um fast das Dreifache. Damit betrug die durchschnittliche Minderung der Rentenhöhe bei den Rentnern, die im Jahr 2006 eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorzeitig in Anspruch nahmen, rund 11 Prozent. Allerdings stehen geringeren monatlichen Rentenzahlbeträgen auch längere durchschnittliche Rentenbezugszeiten gegenüber. Allein in den letzten 5 Jahren ist die Rentenbezugsdauer um rund ein Jahr gestiegen.
  • Ein weiterer Grund für die sinkenden Durchschnittsrenten sind die Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen vermehrten Brüche in der Erwerbsbiografie. Zeiten der Arbeitslosigkeit führen zu entsprechenden Ausfällen beim Erwerb von Rentenansprüchen und senken die Rente.

Einflussfaktoren für die weitere Entwicklung
Das Auslaufen von Frühverrentungsmöglichkeiten und ein Anstieg des Rentenzugangalters auch durch die Einführung der Rente mit 67 sowie ein Absenken der Krankenversicherungsbeiträge wirken sich positiv auf die Entwicklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge aus.

Entwicklung in der privaten Alterssicherung
Zurecht wird in diesem Zusammenhang auf die zunehmende Bedeutung ergänzender und zusätzlicher privater Leistungen für die Altersversorgung hingewiesen. Die seit dem Jahr 2002 verstärkte Förderung der freiwilligen privaten Vorsorge im betrieblichen und privatwirtschaftlichen Weg ist deshalb richtig. Allerdings darf man dabei nicht verkennen, dass sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Zeitraums 2001 bis 2005 sowie die Zunahme der Lebenserwartung auch bei den Leistungen der privaten Vorsorge niedergeschlagen haben.

Die Sätze für die garantierte Verzinsung der Sparleistungen sind bei neuen Versicherungsverträgen schrittweise abgesenkt worden, und zwar von 4 Prozent im Jahr 1995 auf zuletzt 2,25 Prozent seit Anfang 2007. Dies ist auf die sinkenden Nominalverzinsungen sicherer Anlagen auf den Kapitalmärkten zurückzuführen. Die Entwicklung hat sich auch in den Ablaufleistungen niedergeschlagen und zu einem Rückgang der durchschnittlichen Rendite bei ausgezahlten Kapitallebensversicherungen geführt.

07.12.2006 - Wer früher freiwillige Beiträge zahlt, spart Geld (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt ihren Versicherten, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung bis zum Jahresende zu überweisen.

Werden die Beiträge für 2006 erst im Jahr 2007 gezahlt, ergeben sich durch die Anhebung des Beitragssatzes von 19,5 auf 19,9 Prozent zum Jahreswechsel höhere Zahlbeträge. Der monatliche Mindestbeitrag erhöht sich von 78 auf 79,60 Euro, der Höchstbeitrag von 1.023,75 Euro auf 1.044,75 Euro. Wer seine Mindestbeiträge für 2006 noch in diesem Jahr überweist, spart somit 19,20 Euro. Wer Höchstbeiträge zahlt, kann sogar 252 Euro in 2006 sparen.

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöht sich die spätere Rente. Darüber hinaus können durch freiwillige Beiträge Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de

29.06.2007 - Deutsche Post Renten Service versendet ca. 21 Millionen Mitteilungen zur Rentenanpassung 2007 (Renten Service)

Die Deutsche Post versendet in diesen Tagen ca. 21 Millionen Mitteilungen zur Rentenanpassung 2007 an die Rentenempfänger im In- und Ausland.

Zum 01. Juli 2007 werden die Renten aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2007 angepasst. Der Renten Service der Deutschen Post führt im Auftrag der Renten- und Unfallversicherungsträger für die weitaus größte Zahl der Renten die erforderlichen Arbeiten auf Basis der vorgegebenen Anpassungssätze durch. Zu vorschüssigen Renten werden die neuen Zahlbeträge erstmals Ende Juni, ansonsten Ende Juli 2007 angewiesen.

Der Versand aller Mitteilungen wird bis Mitte Juli 2007 abgeschlossen sein.

Häufig gestellte Fragen zur Rentenanpassungsmitteilung 2007

Warum habe ich meine Rentenanpassungsmitteilung noch nicht erhalten?
Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen ist noch nicht abgeschlossen, er erfolgt zwischen dem 11.06. und dem 16.07.07. Haben Sie uns nach einem Umzug die neue Anschrift mitgeteilt? Adress-Änderungen können Sie gleich hier im Internet vornehmen.

Ich habe zwei Renten, jedoch nur eine Mitteilung erhalten, wo ist die zweite Mitteilung?
In den meisten Fällen, sofern Sie zwei Renten aus gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, finden Sie die Mitteilung für die zweite Rente auf der Rückseite der ersten Mitteilung. Für alle anderen Fälle erhalten Sie noch eine weitere Mitteilung, bitte beachten Sie, dass der Versand noch bis Mitte Juli 2007 erfolgt.

Ich bin mit der Berechnung nicht einverstanden!
Die Berechnung selbst wurde nicht vom Renten Service, sondern vom jeweiligen Rentenversicherungsträger vorgenommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Rentenversicherungsträger.

Warum stimmt der neue Zahlbetrag nicht mit dem auf der Rentenanpassungsmitteilung überein?
Nach der Erstellung der Anpassungsmitteilung und dem Versand wurde der Betrag von Ihrem Rentenversicherungsträger geändert. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Rentenversicherungsträger.

Quelle: Deutsche Post Renten Service

28.06.2007 - Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung warnt aus aktuellem Anlass vor Trickbetrügern.

In den letzten Tagen sind mehrfach Versicherte und Rentner von vermeintlichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung Bund oder angeblich von ihr beauftragten Personen angerufen worden.

Die Anrufer geben zahlreiche Gründe vor, um an persönliche Daten von Versicherten und Rentnern zu gelangen. So zum Beispiel, dass die Computer beim Rentenversicherungsträger teilweise ausgefallen seien und deshalb persönliche Daten wie die Anschrift per Telefon abgeglichen werden müssten. Auch Kontodaten werden per Telefon abgefragt, um vermeintlich zuviel gezahlte Rentenbeiträge an Versicherte zurückzahlen zu können. Darüber hinaus werden zur Tarnung auch Beratungen im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Themen wie der Riesterrente oder der Rentenbesteuerung angeboten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt ausdrücklich klar, dass hier weder eigene Mitarbeiter noch von ihr beauftragte Personen handeln. Sie wendet sich bei personenbezogenen Daten grundsätzlich immer schriftlich an Sie. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät daher zur Wachsamkeit. Geben Sie keine persönlichen Daten am Telefon bekannt.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de

25.06.2007 - Rentenzugangsalter steigt (DRV)

Die jüngsten sozialpolitischen Reformen zeigen Wirkung: Das durchschnittliche Zugangsalter ist bei den Altersrenten in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen seit 1997 sorgen dafür, dass viele Versicherte ihre erste Altersrente später beziehen. Im Jahr 2006 gingen Frauen im Durchschnitt mit 63,2 und Männer mit 63,3 Jahren in Altersrente. Damit nahmen Männer ihre Altersrente rund 1,2 Jahre und Frauen rund 0,8 Jahre später in Anspruch als vor dem Inkrafttreten der Reform im Jahr 1997. Dieser Anstieg ist zum Teil demografisch bedingt, spiegelt aber auch die Reaktion der Versicherten wider, die sich für einen späteren Renteneintritt entscheiden, um Abschläge zu vermeiden oder deren Höhe zu verringern.

Die dazugehörigen Grafiken finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Zahl des Monats.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de

22.06.2007 - Gleicher Beitrag - Gleiche Leistung (DRV)

Der Werbespot eines großen deutschen Versicherungsunternehmens suggeriert, dass Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung schlechter gestellt sind als Männer und nur 50 Prozent der Leistungen erhalten. Diese Aussage ist falsch!

Frauen und Männer erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei gleicher Beitragsleistung auch Rentenzahlungen in gleicher Höhe. Darüber hinaus kommen vor allem Frauen in den Genuss von familienpolitischen Leistungen in der Rentenversicherung. Zeiten der Erziehung eines Kindes können die Rente erhöhen, ohne dass in dieser Zeit Beiträge gezahlt werden. Die Altersrente kann hierdurch für jedes Kind um bis zu 138 Euro monatlich höher ausfallen. Um diesen Betrag aufgrund von Beitragszahlungen zu erwerben, müsste man derzeit ca. 31.000 Euro in die Rentenversicherung zahlen. Ein Durchschnittsverdiener müsste knapp 5 ½ Jahre Beiträge zahlen, um den gleichen Rentenbetrag zu erwerben. Auch kommen vor allem Frauen in den Genuss der Aufwertung der Rente durch die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung, auch ohne eigene Beitragszahlung.

In der privaten Rentenversicherung werden Beitrag und Leistung dagegen nach Risikoaspekten berechnet. Anders als in der Rentenversicherung bekommen Frauen für den gleichen Beitrag in der Regel eine niedrigere Rente als Männer, wegen ihrer im Durchschnitt höheren Lebenserwartung und der dadurch bedingt längeren Rentenbezugsdauer. In der privaten Versicherung entstehen anders als in der Rentenversicherung während der Zeit der Kindererziehung ohne Beitragszahlung in der Regel auch keine neuen Anwartschaften. Vor Abschluss einer privaten Versicherung wegen Berufsunfähigkeit wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, die bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu Risikozuschlägen führen kann. Im Extremfall wird der Abschluss der Versicherung durch das Unternehmen abgelehnt.

Der implizierte Vorwurf des privaten Versicherungsunternehmens, Frauen seien in der gesetzlichen Rentenversicherung schlechtergestellt und erhielten nur die halbe Rente, ist also abwegig. Es sind gerade die Frauen, die während der Zeit der Kindererziehung oder der Pflege eine Aufwertung ihrer gesetzlichen Rente erhalten können. Und das ohne Beitragszahlung.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de

13.06.2007 - Neue Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ab 1. Juli 2007 (DRV)

Zum 1. Juli 2007 erhöht sich der zulässige Hinzuverdienst für Teilrentner. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und regelmäßig mehr als 350 Euro monatlich neben ihrer Altersrente hinzuverdienen, erhalten eine Teilrente. Eine Teilrente kann in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt werden. Welche Teilrente gezahlt wird, hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab.

Ab dem 1. Juli 2007 ergeben sich bei Durchschnittsverdienern neue Hinzuverdienstgrenzen (s. Tabelle).

Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.

Teilrentenbezieher können zweimal im Jahr den doppelten Betrag verdienen, ohne ihre Rentenzahlung zu gefährden. Während Neurentnern die individuellen Hinzuverdienstgrenzen im Rentenbescheid mitgeteilt werden, sollten Personen, die schon länger Rente beziehen, ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

Weitere Informationen zu Rente und Hinzuverdienst unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter 0800 10004800.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de
 

Hinzuverdienstgrenzen

Altersrente alsbis 30.6.2007 alte Bundesländerab 1.7.2007 alte Bundesländerbis 30.6.2007 neue Bundesländerab 1.7.2007 neue Bundesländer
Ein- Drittel- Teilrente1826,49 Euro1836,27 Euro1605,60 Euro1613,99 Euro
Einhalb- Teilrente1371,83 Euro1379,18 Euro1205,93 Euro1212,23 Euro
Zwei- Drittel-Teilrente917,16 Euro922,08 Euro806,25 Euro810,46 Euro
11.06.2007 - Rentennachteile bei der Ausbildungsplatzsuche vermeiden (DRV)

Schulabgänger, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, damit keine Nachteile bei der späteren Rente entstehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mit begründen. Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass sich Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und -berater der Deutschen Rentenversicherung. Kostenloses Servicetelefon: 0800 10004800.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de

23.01.2007 - Die Wahrheiten zu den angeblichen Todsünden bei der Rente in BILD (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung nimmt zu den angeblichen Todsünden in der heutigen Ausgabe von BILD wie folgt Stellung:

Die Rentenversicherung ist gar kein Spartopf
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Umlageverfahren, d.h., dass die Beitragszahler von heute für die Rentner von heute aufkommen. Dieses System ist keine Todsünde, sondern hat sich im Laufe der fast 120-jährigen Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung auch in schwierigen Zeiten (Inflation, Nachkriegszeit, Wiedervereinigung) bewährt und die Rentenzahlung gesichert. Gerade bei der Wiedervereinigung hat sich das umlagefinanzierte Rentensystem bewährt. Nur so war es möglich, für fast vier Millionen Ostrentner kurzfristig die Rentenzahlung zu übernehmen.

Zu lange zu hohe Renten
Auch die Rentner sollen in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs an dieser Entwicklung teilhaben. Deshalb ist ein wichtiger Faktor der Rentenanpassung die Berücksichtigung der Lohnentwicklung. Dass die Rentenanpassung von der Bild-Zeitung als Todsünde bezeichnet wird, verwundert sehr. Ansonsten kritisiert BILD bei jeder Gelegenheit die fehlende Rentenanpassung.

Wer künftige Beitragszahler in die Welt setzt, wird nicht belohnt
Kindererziehung wird in der gesetzlichen Rentenversicherung in erheblichem Umfang honoriert. So werden jetzt Kindererziehungszeiten von drei Jahren anerkannt. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes werden Berücksichtigungszeiten anerkannt, eine Teilzeitbeschäftigung oder die zeitgleiche Erziehung von zwei oder mehr Kindern wird zusätzlich rentensteigernd berücksichtigt. Dadurch können Eltern zusätzlich Rentenansprüche erhalten, für die andere Versicherte bis zu 30.000 Euro Beitrag zahlen müssten. Die Aussage von BILD ist also falsch.

Auch Besserverdienende wurden 1968 in die Versicherung gezwungen und belasten die Rentenkasse am stärksten
Besserverdienende zahlen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge auf ihr Arbeitsentgelt. So wird auch die mögliche Höchstrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Von einer Belastung der Rentenkassen kann keine Rede sein. Die Versichertengemeinschaft profitiert gerade von hohen Beitragszahlungen. Die Aussage von BILD ist also falsch.

Das Umlagesystem wird nach 1990 auf die neuen Länder übertragen und nicht aus Steuern finanziert
Das ist falsch. Was BILD scheinbar nicht bekannt ist: Die vereinigungsbedingten Mehrausgaben werden auch aus Bundeszuschüssen, also aus Steuergeldern finanziert!

Die Politiker haben die Überalterung zu spät berücksichtigt
Die vielfältigen Rentenreformen seit Anfang der 90er Jahre und die aktuell anstehende Reform "Rente mit 67" dienen gerade dazu, die Rentenversicherung langfristig zukunftsfest zu machen. Unabhängige Wirtschaftsinstitute bestätigen, dass die Rentenversicherung ihre Hausaufgaben gemacht hat.

Die Berichterstattung der Bild-Zeitung zur Rente scheint nur noch ein Ziel zu haben: Die gesetzliche Rentenversicherung zu diskreditieren und mit Halbwahrheiten Angst in der Bevölkerung zu schüren.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de

17.01.2007 - Finanzlage der Rentenversicherung in 2006 - Deutliches Plus durch zusätzlichen Beitragsmonat (DRV)

Nach dem vorläufigen Rechnungsabschluss des Jahres 2006 hat die Rentenversicherung im Jahr 2006 rund 155,5 Milliarden Euro an Pflichtbeiträgen eingenommen.

Gegenüber dem Jahr 2005 liegen die Mehreinnahmen bei rund 12,7 Milliarden Euro. Der prozentuale Zuwachs der Pflichtbeiträge im Jahr 2006 liegt damit bei rund 8,9 Prozent. Ohne den Effekt des zusätzlichen 13. Beitragsmonats und ohne die Beiträge aus geringfügiger Beschäftigung liegen die Mehreinnahmen aufgrund eines Zuwachses bei der Beschäftigung und bei den Löhnen bei rund 1,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund 1,2 Prozent. Das ganz überwiegende Plus bei den Beitragseinnahmen ist also auf die Einnahmen aus dem zusätzlichen Beitragsmonat zurückzuführen.

Die Rentenversicherung hat im Jahr 2006 Gesamtbeiträge von rund 179,4 Milliarden Euro eingenommen.

Die Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung hat nach dem vorläufigen Ergebnis rund 9,6 Milliarden Euro oder 0,60 Monatsausgaben betragen. Am Jahresanfang 2006 lag die Nachhaltigkeitsrücklage bei rund 1,7 Milliarden Euro oder 0,11 Monatsausgaben.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de

22.12.2006 - Wichtige Werte der Rentenversicherung 2007 (DRV)

Zum Beginn jedes Jahres ändern sich zentrale Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung:

Der Beitragssatz, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, steigt von bisher 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent.

Die Beitragbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern unverändert monatlich 5.250 Euro, in den neuen Bundesländern steigt sie auf 4.550 Euro.

Die Bezugsgröße hat Bedeutung z.B. für die Beitragsberechnung für versicherungspflichtige Selbständige und beträgt in den alten Bundesländern unverändert 2.450 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern steigt sie auf 2.100 Euro.

Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige steigt in den alten Bundesländern auf 487,55 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 417,90 Euro.

Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt einheitlich 79,60 Euro monatlich, der Höchstbeitrag 1.044,75 Euro.

Für Arbeitslosengeld II - Bezieher wird die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2007 von monatlich 400 Euro auf 205 Euro reduziert.

Die Hinzuverdienstgrenze bleibt bei allen Renten (Altersrente oder Erwerbsminderungsrente), die vor dem 65. Geburtstag bezogen werden, einheitlich in Ost und West mit 350 Euro im Monat konstant. Zwei Mal pro Jahr sind 700 Euro erlaubt. Wird diese Einkommensgrenze überschritten, kann je nach Höhe des Hinzuverdienstes eine Teilrente gewährt werden.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de

14.12.2006 - Rürup, Rische: Rentenrenditen auch in Zukunft positiv (DRV)

Die Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch langfristig positiv bleiben. Das erklärten der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie des Sozialbeirates der Bundesregierung, Bert Rürup, und der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische.

"Nach den jüngsten Rentenreformen werden sich die Beitragsrenditen in der Rentenversicherung zwar verringern, bleiben aber auch künftig positiv", sagte Bert Rürup. Diese Aussage treffe auch für ledige Versicherte zu, die keine Witwen, Witwer oder Waisen mit Ansprüchen auf Hinterbliebenenrenten hinterlassen. Denn besonders Frauen und Ehepaare könnten im Vergleich zu männlichen Alleinstehenden mit vergleichsweise höheren Renditen rechnen. Zu diesem Ergebnis kommen aktuelle Berechnungen unabhängiger Institutionen wie der Deutschen Rentenversicherung Bund, des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Sozialbeirates der Bundesregierung. Von der Stiftung Warentest wurden diese Befunde in ihrer Zeitschrift
"Finanztest" in Heft 5/2006 vom Ergebnis her bestätigt.

"Die Renditen bleiben positiv, auch wenn das Renteneintrittsalter jetzt gleitend auf das 67. Lebensjahr angehoben wird", sagte Rische. Dies liege nicht zuletzt daran, dass auch in der Zukunft von einem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung und damit der Rentenbezugsdauer auszugehen sei. Deshalb werde die Rente trotz des späteren Rentenbeginns nicht wesentlich kürzer bezogen. Die Renditenentwicklung sei daher kein Anlass, das System der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich in Frage zu stellen, zumal mit den aktuellen Reformen faktisch alle wichtigen Maßnahmen umgesetzt wurden, um die Rentenversicherung gegen die in der Bevölkerungsalterung angelegten Probleme abzusichern.

Die heute vorgelegten Renditeberechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) setzen sich aufgrund ihrer methodischen Schwächen leider dem Vorwurf der Interessengeleitetheit aus. Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Arbeitnehmer die Möglichkeiten der staatlich geförderten zusätzlichen kapitalgedeckten Alterssicherung nutzen würden. Problematisch ist allerdings, Anreize zum Altersvorsorgesparen über fragwürdige Renditeberechnungen für die gesetzliche Rentenversicherung setzen zu wollen.

Insbesondere bringt das DIA bei ihren Renditeberechnungen eine zukünftige Geldentwertung in Ansatz, was notwendigerweise zu niedrigeren, realen Renditen führt. Bei Altersvorsorgeprodukten der Finanz- und Versicherungswirtschaft lassen die Anbieter bei ihren Renditeberechnungen die Inflation jedoch regelmäßig unberücksichtigt. So gibt es nach Informationen der Zeitschrift "Finanztest" keinen Lebensversicherer, der in seiner jährlichen Versicherungsstandsmitteilung eine inflationsbereinigte voraussichtliche private Rente ausweist.

Darüber hinaus ist es nicht sachgerecht, den Bundeszuschuss in die Renditenkalkulation einzubeziehen. Der Bundeszuschuss dient der Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen und darf daher nicht als Aufwand der Beitragszahler berücksichtigt werden. Wenn aber auf der Einnahmeseite der Bundeszuschuss berücksichtigen wird, dann muss dies auch auf der Leistungsseite erfolgen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de

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