FAQ
Die häufigsten Fragen aus der Zulagen-Hotline
- Ich bekomme zum wiederholten Male einen Korrekturantrag, in dem ich Angaben zu meinem Ehegatten angeben soll. Ich habe keinen Ehegatten, was ist zu tun?
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Sie haben im Feld A die mittelbare Zulagenberechtigung angekreuzt. Deshalb wurden Sie darum gebeten, Angaben zum Ehegatten zu machen. Da Sie gemäß Ihrer Aussage keinen Ehegatten haben, korrigieren Sie bitte die Art Ihrer Zulageberechtigung auf unmittelbar.
- Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht und soll Angaben zum Finanzamt und Steuernummer machen. Ist dies notwendig?
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Diese beiden Angaben sind zur Beantragung der Zulage nicht zwingend erforderlich, jedoch bitten wir Sie für den Fall dass Sie Angaben machen können, beide Felder zu füllen, da Sie bei Befüllen nur eines Feldes ein Korrekturschreiben erhalten würden.
- Ich bin Beamter und soll das Feld Sozialversicherungsnummer / Zulagenummer füllen. Da ich als Beamter keine derartige Nummer besitze, befürchte ich Verzögerungen in der Bearbeitung. Kann ich den Antrag trotzdem ohne diese Angaben einsenden?
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Ja Sie können den Antrag auch ohne diese Angabe einsenden. Da Sie auf der Antragsrückseite im Feld E angeben, dass Sie zum Personenkreis der Beamten gehören, müssen Sie Ihrem Dienstherrn die Einwilligung zur Übermittlung Ihrer maßgeblichen Einkommensdaten erteilen. Im Zuge dieses Vorgangs wird vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger eine Zulagenummer vergeben, welche uns automatisch übermittelt wird. Sie brauchen nichts Weiteres veranlassen.
- Ich bekomme wiederholt ein Korrekturschreiben mit dem Text "Fehler im Feld B14". Meine Hausnummer ist allerdings korrekt!
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Ihre Adresse hat eine Hausnummer, welche durch einen Schrägstrich unterteilt ist. Bei unterteilten Hausnummern müssen die Unterteilungsziffern durch ein Leerzeichen vom Schrägstrich abgesetzt werden. Nur so ist für das System erkennbar, dass es sich bei dem Schrägstrich nicht um eine unleserliche Zahl handelt.
- Wieso soll ich mein Einkommen für 2005 angeben, obwohl ich einen Zulagenantrag für das Beitragsjahr 2006 stelle?
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Zur Berechnung der Zulage benötigt die ZfA jeweils die Angaben zum Einkommen aus dem Vorjahr.
- Ich habe eine Vollmacht zur Dauerzulage erteilt und bekomme dennoch einen Antrag zugesandt. Wie wird hier in den Folgejahren verfahren?
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Hier ist erst zu prüfen, was dazu geführt hat. Der Fehler kann entstanden sein durch:
- Ein Kreuz im Feld H
- Meldung eines positiven landwirtschaftlichen Einkommens
- keine Zustimmung der Ehefrau für die Folgejahre bei vorliegendem Kinderbogen
Je nach weiterer Auskunft des Kunden kann dies unter gegebenen Voraussetzungen korrigiert werden. - Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und soll Angaben zu Kindergeldnummer und Familienkasse machen. Woher bekomme ich diese Daten?
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Wenn das Kindergeld durch Ihren Arbeitgeber bezahlt wird, finden Sie die Angaben auf Ihrer Bezügemitteilung. Ihr Arbeitgeber ist die Familienkasse, Ihre Personalnummer ist die Kindergeldnummer.
- Ich habe mehrere Kinder, habe aber mit dem Antrag nur einen Kinderbogen für zwei Kinder zugesandt bekommen!
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Die Anzahl der Kinder, die durch den einzelnen Versicherten beantragt werden, ist bis zum Eingang eines ersten Antrages nicht bekannt. Es handelt sich hierbei um ein Standardpaket, mit dem Hinweis, dass Mehrstücke angefordert werden können.
- Ich bin von meiner Ehefrau geschieden und die Kinder leben bei ihr. Sie würde mir dennoch die Zustimmung zur Übertragung der Kinderzulage auf mich erteilen. Sie erhält außerdem das Kindergeld. Ist dies möglich?
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Dies ist nicht möglich, da die Vorgabe klar von verheirateten und nicht getrennt lebenden Ehepartnern davon ausgeht. Um die Kinderzulage in Zukunft erhalten zu können, sollte Ihre geschiedene Ehefrau einen eigenen Antrag stellen.

