Sie ist bequem und oft auch günstig: die Warenbestellung aus dem Katalog oder im Internet. Rechtlich gesehen ist diese Art der Kaufvertrags in vielerlei Hinsicht dem Kauf in einem Geschäft gleichgestellt. Welche Unterschiede zu beachten sind und welche neuen Regelungen seit August 2011 gelten, erfahren Sie hier.

Wer aus dem Katalog oder online Waren bestellt, genießt gegenüber Verbrauchern, die im Geschäft einkaufen, weitergehende Rechte. Diese Rechte sind im so genannten Fernabsatzrecht (FernAbG) definiert, das wiederum im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert ist (vgl. insbesondere § 312b BGB).

Unter die erwähnten weiter gehenden Verbraucherrechte fallen laut Fernabsatzrecht:

  • Verträge über die Lieferung von Waren.
  • Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen (auch Finanzdienstleistungen).


Voraussetzung ist dabei, dass der jeweilige Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.

Neuregelung des Widerrufsrechts

Seit dem 04.08.2011 gelten die im Artikel "Widerruf bei Online-Bestellungen" formulierten Regelungen zum Wertersatz und der ggf. erforderlichen Anpassung der Widerrufsbelehrung. Ziel der gesetzlichen Änderung ist insbesondere die Anpassung der Regelungen im BGB über den Wertersatz im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Für die Rücksendung bestellter Ware gelten demnach u.a. folgende Regelungen:

  • Bestellte Ware kann bis zu zwei Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden.
  • Bei einem Warenwert über 40 Euro trägt der Händler die Kosten der Rücksendung.
  • Bei geringerem Warenwert kann er diese Kosten dem Käufer berechnen.
  • Unaufgefordert zugesandte Ware kann der Verbraucher wegwerfen oder behalten.


Die ehemals geltende Aufbewahrungsfrist entfällt.

  • Ein Online-Händler hat bei Widerruf und Rücksendung nur dann Anspruch auf Wertersatz

für die Verschlechterung der Ware, wenn die Nutzung derselben über die Prüfung ihrer Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht (z.B. längerer Gebrauch) und der Verbraucher vorher auf die Wertersatzpflicht hingewiesen wurde.

Ausnahmen von der Rücknahmepflicht

  • Die Ware ist speziell für den Kunden angefertigt worden.
  • Die Ware ist nicht rückgabefähig (z.B. Download von Software aus dem Internet).
  • Versiegelte Ware (CD/ DVD).
  • Zeitungen, Lotterien.


Quelle: www.finanztip.de