Ihre gesetzliche Rente
Egal was sich in Ihrem Leben ändert, hier sind Sie richtig: Ob neues Bankkonto oder Wohnungswechsel und eine damit verbundene neue Adresse – teilen Sie uns einfach schnell, unkompliziert und vor allem sicher Ihre Änderungswünsche mit.
Änderungsmitteilungen für gesetzliche Renten
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung ab 2013
Für viele Rentner wird sich die Höhe der auszuzahlenden Rente im nächsten Jahr ändern. Ursächlich hierfür sind die höheren Beitragssätze zur Pflegeversicherung, die ab der Januarrente zu berücksichtigen sind. Die Rentenversicherung informiert die betroffenen Rentnerinnen und Rentner auf dem Kontoauszug ihrer Bank über die neue Rentenhöhe.
Ab dem 1. Januar 2013 steigt der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung um 0,1%. Für alle versicherten Rentnerinnen und Rentner mit nachgewiesener Elterneigenschaft oder bei Geburt vor 1940 gilt dann ein Beitragssatz von 2,05% (statt bisher 1,95%). Für die anderen Rentenbezieher beträgt der neue Beitragssatz 2,3% (statt bisher 2,2%).
Die Deutsche Rentenversicherung wird die Rentner mit der Rentenzahlung für den Januar 2013 auf dem Kontoauszug ihrer Bank über die neue Rentenhöhe informieren. Dieses vereinfachte Verfahren ist gesetzlich vorgesehen und hilft dabei, Verwaltungskosten zu reduzieren. Die Deutsche Rentenversicherung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Zahlungszeitpunkt der Januarrente individuell unterschiedlich sein kann. Sofern die Rente vor dem 1. April 2004 begann, wird sie bis heute im Voraus gezahlt (also zum 1. des Monats); liegt der erstmalige Rentenbeginn nach dem 1. April 2004, wird sie am Ende des Monats ausgezahlt.
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