Steuer-Check 2012

Prüfen Sie Ihre steuerliche Situation – einfach und unverbindlich.

Nicht jede Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
bedeutet, dass Sie Steuern zahlen müssen.

Ob Sie als Rentner zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet sind, ist nicht nur von der Höhe Ihrer Rentenbezüge abhängig,
sondern insbesondere von Ihren zusätzlichen Einnahmen.

Mit unserem Steuer-Check können Sie prüfen, ob Sie unter Umständen
zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

Unser Steuer-Check beantwortet Ihnen folgende Fragen:

  • Sind meine Einnahmen so hoch, dass ich eine Steuererklärung abgegeben muss?
  • Wo kann ich mich steuerlich beraten lassen?

Zur Durchführung des Steuer-Checks benötigen Sie folgende Informationen:

  • Jahr des Rentenbeginns
  • Rentenbetrag im aktuellen Jahr des Checks (Bruttorente im Monat laut Rentenbescheid)
  • Rentenbetrag im Jahr nach Rentenbeginn
  • Sonstige Einnahmen (z.B. Zins-/Mieteinnahmen)

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Berechnung lediglich eine Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation darstellt und keine verbindliche Berechnung oder Auskunft beinhaltet.

Für eine genauere Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation wenden Sie sich ggf. bitte an einen Steuerberater oder an die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Für Verheiratete Für Ledige

Steuer-Check 2012

  1. Ihre Daten Ehepartner 1
  2. Ihre Einkünfte Ehepartner 1
  3. Ihre Daten Ehepartner 2
  4. Ihre Einkünfte Ehepartner 2
  5. Ergebnis

Bitte füllen Sie diese Seite für Ehepartner 1 aus. Die identische Abfrage für Ehepartner 2 erfolgt in einem weiteren Schritt.

Bitte wählen Sie Ihr Geburtsdatum aus.

Bitte wählen Sie nachfolgend die Rentenarten aus, die Sie monatlich beziehen.

Die Renten werden mit dem Besteuerungsanteil im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr besteuert. Der Restbetrag im Folgejahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens unverändert steuerfrei bleibt. Ab dem dritten Jahr ist der Teil der Rente steuerpflichtig, der nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages und eines Pauschbetrages für Werbungskosten in Höhe von 102 EUR verbleibt.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Die betriebliche Altersvorsorge kann als Direktversicherung, Direkt- oder Pensionszusage, Pensions- oder Unterstützungskasse erfolgen. Seit 1.1.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung von jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze. Je nach Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge werden die spöteren Leistungen steuerlich unterschiedlich behandelt. Lassen Sie sich daher am besten steuerlich beraten.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Die wohl am häufigsten genutzte Form der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente, die vom Staat gefärdert wird. In der Ansparphase werden die Beiträge zu Riester-Verträgen durch Altersvorsorgezulagen und ggf. durch zusätzliche Steuervorteile gefürdert. Die während der Vertragslaufzeit erwirtschafteten Erträge und Wertsteigerungen werden nicht besteuert. Steuerfrei bleiben auch die Altersvorsorgezulagen, die dem Vertrag gutgeschrieben werden.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Z.B. beamtenrechtliche Pensionen ohne Altersgrenze sowie entsprechende Hinterbliebenenbezüge. Ebenso Betriebsrenten vom ehemaligen Arbeitgeber aufgrund einer Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse, die gewährt werden (1) wegen Erreichens einer Altersgrenze ab dem 63. Lebensjahr, (2) bei Schwerbehinderten mit einem GdB von mindestens 50 ab dem 60. Lebensjahr, (3) wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit unabhängig von einer Altersgrenze oder (4) als Hinterbliebenenbezüge unabhängig von einer Altersgrenze.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Haben Sie und Ihr Ehepartner Kapitaleinkünfte von mehr als 1.602 EUR?

Haben Sie und Ihr Ehepartner Einnahmen aus Vermietung von Wohnraum oder Verpachtung von Grundstücken?

Ab 2012 gelten neue Regeln für verbilligte Vermietung. Sofern Sie eine Wohnung auf Dauer vermieten und die dafür vereinnahmte Miete (zzgl. Nebenkosten) mehr als 66% der ortsüblichen Miete beträgt, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Gewinne erzielen wollen. Ihre Aufwendungen können Sie dann zu 100% und nicht nur anteilig von den Einnahmen abziehen. Lassen Sie sich am besten steuerlich beraten, wenn Sie eine Vermietung planen oder Vermieter sind.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Welche weiteren Einnahmen haben Sie?

Gibt es darüber hinaus weitere Einkünfte?

(z.B. durch einen Hausverkauf innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung,
durch Unterhaltsleistung des Ex-Ehegatten o. Ä.)

Der Verkauf eines Hauses kann steuerfrei sein. Z.B., wenn ausschließlich eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt (1) seit der Anschaffung oder (2) im Jahr des Verkaufs und in den letzten beiden vorangegangen Jahren. Auch ohne ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist ein Verkauf steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes und dem Verkauf mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Bitte füllen Sie diese Seite für Ehepartner 1 aus. Die identische Abfrage für Ehepartner 2 erfolgt in einem weiteren Schritt.

Bitte wählen Sie das Jahr Ihres Rentenbeginns aus.

Wie hoch ist Ihre monatliche Bruttorente dieses Jahr?

(Den genauen Betrag finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid.)

Euro

Euro

Falls Ihnen die monatliche Bruttorente unbekannt ist, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre monatliche Nettorente einzugeben.

Euro

Euro

Wie hoch war Ihre monatliche Bruttorente im Jahr nach Rentenbeginn?

Euro

Euro

Falls Ihnen die monatliche Bruttorente unbekannt ist, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre monatliche Nettorente einzugeben.

Euro

Euro

Wie hoch ist Ihre betriebliche Altersvorsorge im Jahr?

(laut Leistungsmitteilung)

Euro

Bitte geben Sie bei mehr als einem Altersversorgungsbetrag die Gesamtsumme der Bruttorenten an.

Euro

Wie hoch waren Ihre Einnahmen aus einer privaten Rentenversicherung? (z. B. Riester)

Euro

Wie hoch sind Ihre Einnahmen aus der Beamtenpension im Jahr?

(laut Lohnsteuerbescheinigung)

Euro

Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag?

(laut Lohnsteuerbescheinigung)

Euro

Wie hoch waren Ihre gemeinsamen Kapitaleinkünfte?

Euro

Wie hoch waren Ihre gemeinsamen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in 2011?

Euro

Wie hoch ist Ihr Bruttoarbeitslohn?

(laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung)

Euro

Wie hoch waren Ihre weiteren Einkünfte?

Euro

Bitte füllen Sie diese Seite für Ehepartner 2 aus.

Bitte wählen Sie Ihr Geburtsdatum aus.

Bitte wählen Sie nachfolgend die Rentenarten aus, die Sie monatlich beziehen.

Die Renten werden mit dem Besteuerungsanteil im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr besteuert. Der Restbetrag im Folgejahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens unverändert steuerfrei bleibt. Ab dem dritten Jahr ist der Teil der Rente steuerpflichtig, der nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages und eines Pauschbetrages für Werbungskosten in Höhe von 102 EUR verbleibt.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Die betriebliche Altersvorsorge kann als Direktversicherung, Direkt- oder Pensionszusage, Pensions- oder Unterstützungskasse erfolgen. Seit 1.1.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung von jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze. Je nach Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge werden die späteren Leistungen steuerlich unterschiedlich behandelt. Lassen Sie sich daher am besten steuerlich beraten.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Die wohl am häufigsten genutzte Form der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente, die vom Staat gefürdert wird. In der Ansparphase werden die Beiträge zu Riester-Verträgen durch Altersvorsorgezulagen und ggf. durch zusätzliche Steuervorteile gefürdert. Die während der Vertragslaufzeit erwirtschafteten Erträge und Wertsteigerungen werden nicht besteuert. Steuerfrei bleiben auch die Altersvorsorgezulagen, die dem Vertrag gutgeschrieben werden.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Z.B. beamtenrechtliche Pensionen ohne Altersgrenze sowie entsprechende Hinterbliebenenbezüge. Ebenso Betriebsrenten vom ehemaligen Arbeitgeber aufgrund einer Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse, die gewährt werden (1) wegen Erreichens einer Altersgrenze ab dem 63. Lebensjahr, (2) bei Schwerbehinderten mit einem GdB von mindestens 50 ab dem 60. Lebensjahr, (3) wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit unabhängig von einer Altersgrenze oder (4) als Hinterbliebenenbezüge unabhängig von einer Altersgrenze.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Welche weiteren Einnahmen haben Sie?

Gibt es darüber hinaus weitere Einkünfte?

(z.B. durch einen Hausverkauf innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung,
durch Unterhaltsleistung des Ex-Ehegatten o. Ä.)

Der Verkauf eines Hauses kann steuerfrei sein. Z.B., wenn ausschließlich eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt (1) seit der Anschaffung oder (2) im Jahr des Verkaufs und in den letzten beiden vorangegangen Jahren. Auch ohne ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist ein Verkauf steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes und dem Verkauf mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Bitte füllen Sie diese Seite für Ehepartner 1 aus. Die identische Abfrage für Ehepartner 2 erfolgt in einem weiteren Schritt.

Bitte wählen Sie das Jahr Ihres Rentenbeginns aus.

Wie hoch ist Ihre monatliche Bruttorente dieses Jahr?

(Den genauen Betrag finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid.)

Euro

Euro

Falls Ihnen die monatliche Bruttorente unbekannt ist, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre monatliche Nettorente einzugeben.

Euro

Euro

Wie hoch war Ihre monatliche Bruttorente im Jahr nach Rentenbeginn?

Euro

Euro

Falls Ihnen die monatliche Bruttorente unbekannt ist, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre monatliche Nettorente einzugeben.

Euro

Euro

Wie hoch ist Ihre betriebliche Altersvorsorge im Jahr?

(laut Leistungsmitteilung)

Euro

Bitte geben Sie bei mehr als einem Altersversorgungsbetrag die Gesamtsumme der Bruttorenten an.

Euro

Wie hoch waren Ihre Einnahmen aus einer privaten Rentenversicherung? (z. B. Riester)

Euro

Wie hoch sind Ihre Einnahmen aus der Beamtenpension im Jahr?

(laut Lohnsteuerbescheinigung)

Euro

Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag?

Euro

(laut Lohnsteuerbescheinigung)

Wie hoch ist Ihr Bruttoarbeitslohn?

(laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung)

Euro

Wie hoch waren Ihre weiteren Einkünfte?

Euro

  1. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt weniger als 16.008 EUR. Sie sind damit nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.

    Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt mehr als 16.008 EUR. Sie sind damit unter Umständen zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.

  2. Dieser Steuer-Check erhebt nicht den Anspruch auf eine steuerliche Beratung.
    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Berechnung lediglich eine Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation darstellt und keine verbindliche Berechnung oder Auskunft beinhaltet. Detailfragen zur Rentenbesteuerung werden daher nicht abgedeckt.

  3. Unsere Empfehlung: Freistellungsbescheinigungen überprüfen.
    Kapitaleinkünfte sind steuerfrei, sofern Sie den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.602 EUR bei Verheirateten nicht überschreiten. Mit dem Freistellungsauftrag können Sie schon während des Jahres über den Sparerpauschbetrag verfügen und bis zu dieser Hähe Ihre Kapitalerträge brutto für netto kassieren. Dazu können Sie den Höchstbetrag auf mehrere Banken aufteilen und so den Steuerabzug bei den Banken verhindern. Sofern Sie bei einer Bank keinen oder einen in der Höhe unzureichenden Freistellungsauftrag erteilt haben, ist die Bank verpflichtet eine Quellensteuer von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu erheben. Diese Steuer bekommen Sie dann ggf. nur wieder, wenn Sie Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.

    Wenden Sie sich dazu an Ihre Bank bzw. Ihren steuerlichen Berater und lassen Sie Ihre Freistellungsbescheinigungen überprüfen.

  4. Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer Lohnsteuererklärung und suchen einen Berater in Ihrer Nähe? Fragen Sie unsere Experten vom größten Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands: Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) betreut bundesweit über 700.000 Mitglieder in rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen. Außerdem ist die VLH der Lohnsteuerhilfeverein mit den meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beratungsstellenleitern. www.vlh.de

    Sie sparen die Aufnahmegebühr der VLH in Höhe von 10 Euro, wenn Sie der VLH eine Kopie Ihres Rentenausweises vorlegen. Eine Initiative Ihres Renten Service.

    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

  5. Sie sind auf der Suche nach einem Steuerberater in Ihrer Nähe? www.bstbk.de

    Bundessteuerberaterkammer

  6. Um Ihr Steuer-Check-Ergebnis zu drucken, verwenden Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers unter Datei > Drucken.

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Die Renten werden mit dem Besteuerungsanteil im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr besteuert. Der Restbetrag im Folgejahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens unverändert steuerfrei bleibt. Ab dem dritten Jahr ist der Teil der Rente steuerpflichtig, der nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages und eines Pauschbetrages für Werbungskosten in Höhe von 102 EUR verbleibt.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Die betriebliche Altersvorsorge kann als Direktversicherung, Direkt- oder Pensionszusage, Pensions- oder Unterstützungskasse erfolgen. Seit 1.1.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung von jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze. Je nach Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge werden die späteren Leistungen steuerlich unterschiedlich behandelt. Lassen Sie sich daher am besten steuerlich beraten.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Die wohl am häufigsten genutzte Form der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente, die vom Staat gefördert wird. In der Ansparphase werden die Beiträge zu Riester-Verträgen durch Altersvorsorgezulagen und ggf. durch zusätzliche Steuervorteile gefürdert. Die während der Vertragslaufzeit erwirtschafteten Erträge und Wertsteigerungen werden nicht besteuert. Steuerfrei bleiben auch die Altersvorsorgezulagen, die dem Vertrag gutgeschrieben werden.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Z.B. beamtenrechtliche Pensionen ohne Altersgrenze sowie entsprechende Hinterbliebenenbezüge. Ebenso Betriebsrenten vom ehemaligen Arbeitgeber aufgrund einer Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse, die gewährt werden (1) wegen Erreichens einer Altersgrenze ab dem 63. Lebensjahr, (2) bei Schwerbehinderten mit einem GdB von mindestens 50 ab dem 60. Lebensjahr, (3) wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit unabhängig von einer Altersgrenze oder (4) als Hinterbliebenenbezüge unabhängig von einer Altersgrenze.

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Haben Sie Kapitaleinkünfte von mehr als 801 EUR?

Haben Sie Einnahmen aus Vermietung von Wohnraum oder Verpachtung von Grundstücken?

Ab 2012 gelten neue Regeln für verbilligte Vermietung. Sofern Sie eine Wohnung auf Dauer vermieten und die dafür vereinnahmte Miete (zzgl. Nebenkosten) mehr als 66% der ortsüblichen Miete beträgt, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Gewinne erzielen wollen. Ihre Aufwendungen können Sie dann zu 100% und nicht nur anteilig von den Einnahmen abziehen. Lassen Sie sich am besten steuerlich beraten, wenn Sie eine Vermietung planen oder Vermieter sind.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Welche weiteren Einnahmen haben Sie?

Gibt es darüber hinaus weitere Einkünfte?

(z.B. durch einen Hausverkauf innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung,
durch Unterhaltsleistung des Ex-Ehegatten o. Ä.)

Der Verkauf eines Hauses kann steuerfrei sein. Z.B., wenn ausschließlich eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt (1) seit der Anschaffung oder (2) im Jahr des Verkaufs und in den letzten beiden vorangegangen Jahren. Auch ohne ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist ein Verkauf steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes und dem Verkauf mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Weiterführende Infos finden Sie im PDF "Erläuterungen zum Steuer-Check".

Bitte wählen Sie das Jahr Ihres Rentenbeginns aus.

Wie hoch ist Ihre monatliche Bruttorente dieses Jahr?

(Den genauen Betrag finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid.)

Euro

Euro

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Euro

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Euro

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Wie hoch ist Ihre betriebliche Altersvorsorge im Jahr?

(laut Leistungsmitteilung)

Euro

Bitte geben Sie bei mehr als einem Altersversorgungsbetrag die Gesamtsumme der Bruttorenten an.

Euro

Wie hoch waren Ihre Einnahmen aus einer privaten Rentenversicherung?
(z. B. Riester)

Euro

Wie hoch sind Ihre Einnahmen aus der Beamtenpension im Jahr?

(laut Lohnsteuerbescheinigung)

Euro

Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag?

(laut Lohnsteuerbescheinigung)

Euro

Wie hoch waren Ihre Kapitaleinkünfte?

Euro

Wie hoch waren Ihre Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in 2011?

Euro

Wie hoch ist Ihr Bruttoarbeitslohn?

(laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung)

Euro

Wie hoch waren Ihre weiteren Einkünfte?

Euro

  1. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt weniger als 8.004 EUR. Sie sind damit nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.

    Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt mehr als 8.004 EUR. Sie sind damit unter Umständen zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.

  2. Dieser Steuer-Check erhebt nicht den Anspruch auf eine steuerliche Beratung.
    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Berechnung lediglich eine Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation darstellt und keine verbindliche Berechnung oder Auskunft beinhaltet. Detailfragen zur Rentenbesteuerung werden daher nicht abgedeckt.

  3. Unsere Empfehlung: Freistellungsbescheinigungen überprüfen.
    Kapitaleinkünfte sind steuerfrei, sofern Sie den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR bei Ledigen nicht überschreiten. Mit dem Freistellungsauftrag können Sie schon während des Jahres über den Sparerpauschbetrag verfügen und bis zu dieser Höhe Ihre Kapitalerträge brutto für netto kassieren. Dazu können Sie den Höchstbetrag auf mehrere Banken aufteilen und so den Steuerabzug bei den Banken verhindern. Sofern Sie bei einer Bank keinen oder einen in der Höhe unzureichenden Freistellungsauftrag erteilt haben, ist die Bank verpflichtet eine Quellensteuer von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu erheben. Diese Steuer bekommen Sie dann ggf. nur wieder, wenn Sie Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.

    Wenden Sie sich dazu an Ihre Bank bzw. Ihren steuerlichen Berater und lassen Sie Ihre Freistellungsbescheinigungen überprüfen.

  4. Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer Lohnsteuererklärung und suchen einen Berater in Ihrer Nähe? Fragen Sie unsere Experten vom größten Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands: Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) betreut bundesweit über 700.000 Mitglieder in rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen. Außerdem ist die VLH der Lohnsteuerhilfeverein mit den meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beratungsstellenleitern. www.vlh.de

    Sie sparen die Aufnahmegebühr der VLH in Höhe von 10 Euro, wenn Sie der VLH eine Kopie Ihres Rentenausweises vorlegen. Eine Initiative Ihres Renten Service.

    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

  5. Sie sind auf der Suche nach einem Steuerberater in Ihrer Nähe? www.bstbk.de

    Bundessteuerberaterkammer

  6. Um Ihr Steuer-Check-Ergebnis zu drucken, verwenden Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers unter Datei > Drucken.

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